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Fach-Info

Doch keine Kartellbussen

Die Firmen Siegenia Aubi, Paul Koch und SFS unimarket müssen nun doch keine Kartellbussen bezahlen. Diese drei Unternehmen sollen gemäss der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) bei Fensterbeschlägen unzulässige Preisabsprachen getroffen haben. Aus diesem Grund wurden sie mit Bussen von 4 Mio. Franken (Siegenia), 3 Mio. (Koch) und 0,5 Mio. (SFS) belegt.

 

In der vergangenen Woche hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der drei Firmen aufgrund fehlender Beweise gut geheissen und die Kartellbussen aufgehoben. Die Weko konnte die horizontalen Preisabsprachen nicht beweisen.

 

Während des Verfahrens sagten die Beschwerdeführer, man habe versucht, sich gemeinsam gegen Preiserhöhungen aus dem Ausland zu wehren, um als Anbieter in der Schweiz konkurrenzfähig zu bleiben. Ausländische Händler bekämen bessere Preise als die Händler in der Schweiz. Und sogar die Weko führt aus, Direktbezüge bei ausländischen Lieferanten mit Tochtergesellschaften in der Schweiz seien nicht möglich. Es scheint selbst für grosse Fensterhersteller schwierig zu sein, direkt im Ausland einzukaufen.

 

Die Verfahren der Weko stehen in unmittelbarem Zusammenhang zum europäischen Herstellerkartell, das im Frühling 2012 von der Europäischen Kommission mit einer hohen Busse belegt wurde. Die Hersteller von Fensterbeschlägen hatten gemeinsame Preiserhöhungen beschlossen, auch für die Schweiz. Dieses Verfahren ist zur Zeit noch hängig.