Kontakt Mediadaten Offene Stellen inserieren
Fach-Info

Jeder muss geprüft sein

Die Wirkung von Gehörschutz-Otoplastiken muss man am einzelnen Benutzer prüfen. 
Gehörschutz-Otoplastiken werden individuell für den Gehörgang einer Person angefertigt. 

Ein otoplastischer Gehörschutz besteht aus individuell für den Gehörgang einer Person angefertigten Formpassstücken (Otoplastiken). Er ist einfacher einzusetzen als herkömmliche Gehörschutzpropfen und auch angenehmer zu tragen als etwa ein Kapselgehörschutz. Wohl deshalb findet dieser Typ Gehörschutz immer weitere Verbreitung.

 

Ein wichtiger Punkt ging aber bisher meist vergessen. «Jede Gehörschutz-Otoplastik muss nach der Auslieferung individuell am Benutzer auf ihre Schutzwirkung geprüft werden», erklärt Beat Röllin, Akustiker der Suva. Konkret sind Hersteller und Lieferanten verpflichtet, diese Messung innerhalb von 12 Monaten nach der Auslieferung durchzuführen.

 

Akustiker der Suva haben aber festgestellt, dass solche Prüfungen bisher kaum stattgefunden haben. «Wir schätzen, dass etwa 80% der heute verwendeten Gehörschutz-Otoplastiken nicht geprüft wurden», so Beat Röllin. Arbeitgeber, Hersteller und Lieferanten seien sich ihrer Aufgaben und Pflichten diesbezüglich nicht bewusst gewesen.

 

Deshalb will die Suva mit einem neuen Faltblatt Klarheit schaffen und listet alle zu beachtenden Punkte im Detail auf. Wenn die Lärmbelastung an einem Arbeitsplatz den Grenzwert für Impulslärm überschreitet, muss die Überprüfung beispielsweise zwingend vor dem ersten Einsatz erfolgen. Die Suva hat bereits die meisten Hersteller und Lieferanten über die ab sofort geltenden Regeln informiert.

 

Nicht geprüfter Gehörschutz – was nun?