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Fach-Info

Mängel bei der Holzdeklaration

Beim Kontrollieren der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) 2016 mehr Mängel festgestellt als in den Vorjahren. Der Hauptgrund liege darin, dass Unternehmen kontrolliert wurden, bei denen das Risiko einer unkorrekten Deklaration grösser sei.

 

Kontrolliert wurden kleinere Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Firmen, Unternehmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, neue Anbieter auf dem Markt sowie mehr Versand- und Onlinehändler. Gemäss dem BFK deklarierte knapp ein Drittel (29%) der geprüften Unternehmen ihre Produkte vollständig korrekt.

 

Unternehmen mit mangelhafter Holzdeklaration wurden aufgefordert, geeignete Massnahmen zur Erfüllung der Verordnung zu treffen. Innerhalb einer gesetzten Frist müssen sie die korrekte Umsetzung sicherstellen und belegen. Die betroffenen Unternehmen sind den Forderungen des BFK nachgekommen. Einzig in einem Fall musste das BFK die Berichtigung der Deklaration verfügen. 

 

Die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten ist 2012 in Kraft. Sie verlangt unter anderem vom Schreinereien, dass Holzart und Holzherkunft gegenüber den Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart von den Unternehmen relativ leicht ermittelt werden können, sind der Deklarationspflicht unterstellt.