Kontakt Mediadaten Offene Stellen inserieren
Fach-Info

Neue Brandschutzvorschrift Teil 1

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF überarbeitet alle zehn Jahre die Brandschutzvorschriften. Das neue, komplett überarbeitete VKF-Vorschriftenwerk trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Es bildet den aktuellen Stand der Technik ab und die in der Zwischenzeit weiter entwickelte europäische Normung.

Chancen und Risiken für die Holzbranche

Für das Holz bringen die Brandschutzvorschriften BSV 2015 bemerkenswerte Änderungen. Mit nicht brennbaren Bekleidungen geschützte Holzbauteile werden der nicht brennbaren Bauweise gleichgestellt. Das wurde möglich, weil Erkenntnisse aus umfangreichen Untersuchungen in die neuen Regelungen einflossen. Es ist nachgewiesen, dass die Brennbarkeit eines Baustoffes nicht das massgebende Kriterium ist, sondern die korrekte Ausführung einer Konstruktion grösseren Einfluss auf das Brandverhalten hat.

 

Diese Änderung bietet dem Holz neue Einsatzgebiete und holzverarbeitenden Betrieben zusätzliche Chancen. Andere Punkte in der BSV 2015 bewirken, dass einfachere Konstruktionen in Zukunft genügen werden. Zum Beispiel werden in Einfamilienhäusern weniger Brandschutztüren nötig sein als bisher.

 

Das sind die wichtigsten Änderungen

  • In Einfamilienhäusern bestehen keine Vorschriften mehr betreffend Brandabschnittsbildung zwischen Garage-Wohnhaus oder Heizung-Wohnhaus (ausser bei Holz-Zentralheizung). Es braucht dort also keine Brandschutztüren mehr.

  • Auch für Gebäude mit geringen Abmessungen (max. 600 m2 Gesamtgeschossfläche) sind keine Brandschutzmassnahmen mehr erforderlich. In diese neu geschaffene Kategorie gehören viele Liegenschaften von Schreinereien, wo sich Werkstatt und Wohnung unter einem Dach befinden. Neu- und Umbauten werden bei solchen Gebäuden also kostengünstiger.

  • Die mögliche Brandabschnittsgrösse im Industrie- und Gewerbebereich wurden in einzelnen Bereichen um bis zu 50% erhöht.

  • Aufgrund von positiven Erfahrungen wird nicht mehr zwischen brennbarer und nichtbrennbarer Konstruktion unterschieden. Dadurch werden die Anwendungsmöglichkeiten für den Holzbau deutlich erweitert. Zudem können neu bis zu 8 Geschosse in Holzbauweise erstellt werden.

  • Für Baustoffe wurden neu vier Brandverhaltensgruppen (RF1 – RF4) definiert. Sie regeln die Verwendung von Bauprodukten aus den über 300 europäischen Klassifizierungen gemeinsam mit den bestehenden VKF-Klassifizierungen. Auf diese Weise konnten bisher in den Richtlinien fehlende und neu entstandene europäische Klassifizierungen für Baustoffe und Bauteile integriert werden.

 

Weitere Artikel zu den neuen Brandschutzvorschriften:

 

Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4 (Teil 2)

Bauteile aus brennbaren Baustoffen (Teil 3)

Neue Gebäudekategorien/Brandschutztüren (Teil 4)