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Fach-Info

Wer soll das bezahlen?

Viele Lernende glauben fälschlicherweise, dass sie ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA) selber bezahlen müssen. Dies hat die Suva kürzlich bei Umfragen an verschiedenen Berufsfachschulen festgestellt. Dabei gaben viele der angehenden Berufsleute an, dass sie in ihrem Betrieb für die Kosten des Gehörschutzes, von Sicherheitsschuhen, Schutzbrillen oder Handschuhen selber aufkommen, oder zumindest den nötigen Ersatz selber berappen müssen.

 

So ganz überraschend ist dieser Befund aber nicht. «Wer bezahlt die PSA?» ist ein Dauerbrenner unter den Fragen, die den Sicherheitsexperten der Suva immer wieder gestellt werden. Was also gilt hier tatsächlich?

 

«Die Rechtsgrundlagen sind eigentlich ganz klar», betont Pius Arnold, Rechtsanwalt in der Abteilung Arbeitssicherheit der Suva. «Der Arbeitgeber hat die notwendige Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, und auch die Kosten zu tragen». Dies gelte selbstverständlich auch für Lernende oder Temporär-Mitarbeitende und schliesse den abnützungsbedingten Ersatz der PSA mit ein.

 

Warum also ist dies so schlecht bekannt und gibt immer wieder zu reden? Es ist zu vermuten, dass die Formulierung «Zur Verfügung stellen» manche Arbeitgeber glauben lässt, dass sie die PSA zwar zu beschaffen, nicht aber zu bezahlen hätten. Generell plädiert die Suva für einen grosszügigen Umgang der Arbeitgeber mit dem Thema PSA. Ganz nach dem Motto «Wer Geld sparen will, spart hier eindeutig am falschen Ort».