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Fach-Info

21 Millionen gespart

Die Suva investierte 2018 über 1,2 Millionen Franken in die Wiedereingliederung von Verunfallten. Dadurch wurden über 21 Millionen Franken an künftigen Rentenzahlungen eingespart. Mit dem Reintegrationsprogramm «Anreize für betriebliche Wiedereingliederung» bietet die Suva Arbeitgebern finanzielle Anreize, wenn sie Menschen nach einem Unfall eine berufliche Perspektive ermöglichen.

 

«Mit den Anreizen ermöglichen wir Verunfallten eine berufliche Perspektive und vermeiden gleichzeitig hohe Rentenzahlungen», sagt Peter Diermann, Bereichsleiter Versicherungsleistungen bei der Suva. «Gemeinsam mit den Arbeitgebern zeigen wir, dass wir Betroffene nicht im Stich lassen». Wichtig ist jedoch, dass die Betroffenen für das Reintegrationsprogramm motiviert sind.

 

Im Fokus stehen Verunfallte, die nicht mehr ihrer ursprünglichen Tätigkeit nachgehen oder nur mit grossem Engagement ihres Arbeitgebers wieder ihren Beruf ausüben können. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen keinen Anspruch auf eine berufliche Massnahme der Invalidenversicherung (IV) haben, etwa weil sie keine Ausbildung und damit keinen Umschulungsanspruch haben.

 

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Suva Wiedereingliederungskosten bis zu 20 000 Franken übernehmen. Darunter fallen beispielsweise Arbeitsplatzanpassungen, Kosten für die Einarbeitung oder Ausbildungskurse im Hinblick auf eine Umplatzierung oder Neuanstellung. Bei einer erfolgreichen Wiedereingliederung kann zusätzlich ein Erfolgshonorar von 20 000 Franken an das Unternehmen ausbezahlt werden.