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Fach-Info

Brandschutzvorschriften ab 1.1.15

Auf den 1. Januar 2015 treten die überarbeiteten Schweizerischen Brandschutzvorschriften BSV in Kraft. Mit der Revision werden die neusten technischen Möglichkeiten aufgenommen und gleichzeitig die Kosten für den Brandschutz gesenkt. Im Sachwertschutz werden die Kosten für die Bauherrschaft geringer ausfallen. Das Schutzniveau für Personen wird beibehalten.

Viele Vereinfachungen

Die Revision sieht zahlreiche Erleichterungen vor. Hier einige Beispiele:

  • Brandschutzmassnahmen bei Einfamilienhäusern sind teuer und tragen wenig zum Personenschutz bei. Daher sind hier inskünftig keine Brandschutzmassnahmen mehr zu beachten. Ausgenommen sind lediglich Gebäude mit Holzfeuerung und Brennstofflagerung.

  • Auch bei kleinen Gebäuden (bis max. 600 m2 Grundfläche und max. 3 Geschossen) sind keine Brandschutzmassnahmen mehr gefordert. Davon profitieren primär KMU-Betriebe, die ihre Gebäude gleichzeitig privat nutzen, weil sich z.B. im Erdgeschoss ein Handwerksbetrieb und im Obergeschoss eine Wohnung befinden.

  • In Holzbauweise können Gebäude mit bis acht Geschossen erstellt werden. Zudem wird nicht mehr zwischen brennbarer und nichtbrennbarer Konstruktion unterschieden.

Vorschriften sind ab sofort verfügbar

Unter www.praever.ch sind die Brandschutzvorschriften ab sofort elektronisch verfügbar.

Ab Ende Oktober steht ein kostenloses App für Apple, Android und Windows zur Verfügung. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt kann die Druckversion direkt bei der VKF, Bundesgasse 20, 3001 Bern, Tel 031. 320 22 20 oder unter www.vkf.ch bestellt werden.