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Fach-Info

Die Leistung erklären

Seit dem 1. Juli 2015 haben alle Hersteller von Fenster und Aussentüren ihren Abnehmern eine Leistungserklärung zur Verfügung zu stellen. Damit übernehmen die Hersteller die Verantwortung darüber, dass ihre Produkte mit den erklärten Leistungen übereinstimmen. Für Brandschutztüren ist derzeit noch keine Leistungserklärung erforderlich. Die betreffende Produktnorm ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht harmonisiert.

Wer gilt als Hersteller?

Stellt ein Türenwerk einbaufertige Elemente her und verkauft sie über den Handel, gilt das Türenwerk als Hersteller und muss die Leistungserklärung abgeben. Vertreibt das Türenwerk einen Rohling über den Handel und der Schreiner fertigt daraus eine Aussentür, wird der Schreiner zum Hersteller (Systemverarbeiter) und stellt damit auch die Leistungserklärung aus. Er greift dabei auf die vom Systemgeber (Türenwerk) gelieferten Angaben zurück.

Inhalt

Die Leistungserklärung beantwortet die Frage: Was kann dieses Element leisten? An einer Aussentüre müssen unter anderem Schlagregendichtheit, Luftdichtheit, Schalldämmwert oder die Wärmedämmung deklariert werden. Dabei beziehen sich die Werte immer auf ein komplettes Türenelement. Ausserdem enthält die Leistungserklärung Informationen über den Hersteller, die Produktzertifizierungsstelle sowie die Qualitätssicherung.

Ausnahmen

Bei folgenden Ausnahmen ist für Fenster und Aussentüren keine Leistungserklärung erforderlich:

  • Das Bauprodukt wird individuell für ein bestimmtes Bauwerk, ausserhalb einer Serienfertigung hergestellt

  • Das Produkt wird direkt auf der Baustelle gefertigt

  • Das Produkt wird aus denkmalpflegerischen Gründen auf traditionelle Art und Weise in einem nicht-industriellen Verfahren hergestellt.