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Fach-Info

Mehr Schweiz drin

(Bild: Alessandro Della Bella, Zürich/LIGNUM) 

Mit dem «Label Schweizer Holz» ist die Holzherkunft bei Produkten rasch geklärt: Das Holz stammt aus Schweizer Wäldern und wurde in der Schweiz oder in Liechtenstein verarbeitet. Am 1. Juli tritt nun das umfassend überarbeitete Reglement für das Label der Lignum in Kraft. Neu gelten für alle Holzprodukte, die das Label tragen, die gleichen Vorschriften. Sie müssen zu mindestens 80% aus hiesigem Holz bestehen.

Industrieprodukte ziehen nach

Während Industrieprodukte wie Span- und Faserplatten bisher mindestens 60% Schweizer Holz enthalten mussten, gilt künftig auch für diese Produkte, dass sie zu mindestens 80% aus hiesigem Holz bestehen müssen. Die Vorschrift gilt als Jahresmenge, welche nicht unterschritten werden darf. Das gleiche gilt für Pellets, hier besteht jedoch eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2025.

Herstellungskostenanteil von 60% im Inland in jedem Fall zwingend

Alle gelabelten Produkte müssen im Einklang mit der «Swissness»-Regelung den Nachweis erbringen, dass mindestens 60% ihrer Herstellungskosten sowie der wesentliche Verarbeitungsschritt im Inland angefallen sind.

Gleiche Regeln für alle

«Die neu gefassten Label-Vorschriften berücksichtigen die Bedürfnisse aller Abschnitte der Wertschöpfungskette Wald und Holz und schaffen eine tragfähige gemeinsame Grundlage für alle Marktteilnehmer»teilt die Lignum mit.

 

Hier geht es zum neuen «Reglement – Label Schweizer Holz»