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Fach-Info

Wieder Anschluss gefunden

Gelernte Schreiner werden jetzt wieder zur Prüfung für die eingeschränkte Anschlussbewilligung zugelassen, wenn sie die erforderliche Weiterbildung absolviert haben. Sie dürfen dadurch Küchengeräte wie Backöfen und Kochfelder selber ans Stromnetz anschliessen. Auch das Installieren von Beleuchtungen in Bad und Küche ist Ihnen erlaubt.

 

Der Bundesrat setzt per 1. Januar 2018 die revidierte Niederspannungs-Installationsverordnung in Kraft. Darin werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Installationsbewilligung zugunsten von Schreinern und Küchenbauern angepasst. Dies wurde möglich dank einem gemeinsamen Vorstoss von Küche Schweiz, dem Schreinermeisterverband VSSM sowie dem Elektroapparate-Verband FEA.

 

Wer einen Abschluss als Schreiner EFZ vorweisen kann und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügt, kann eine rund sechs Tage dauernde Weiterbildung besuchen, wie sie zum Beispiel die HF Bürgenstock anbietet. Teilnehmenden, welche die Schlussprüfung bestanden haben, wird dann vom ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) die Bewilligung für sachlich begrenzte Anschlussarbeiten im Niederspannungsbereich ausgestellt.

 

Diese Weiterbildungsmöglichkeit war Schreinern seit 2011 verwehrt, wegen einer damals durchgeführten Reglementsänderung des ESTI. Betriebe ohne Mitarbeiter mit früher erworbener Bewilligung mussten deshalb ihre Anschlussarbeiten von einer Drittperson aus der Elektrobranche ausführen lassen.