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Fach-Info

Abschluss der Lohnverhandlungen

Im Gegensatz zu anderen Branchen wie zum Beispiel im Bauhauptgewerbe konnten die Lohnverhandlungen bei den Schreinern abgeschlossen werden. Das Ergebnis sind Lohnerhöhungen, von denen ein Teil allen Arbeitnehmenden zusteht. Einen zweiten Teil können die Arbeitgeber nach eigenem Ermessen unter ihren Mitarbeitenden verteilen. Die vom VSSM veröffentlichten Resultate sehen folgendermassen aus:

  • Eine generelle Lohnerhöhung von 110 Franken für alle dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden.

  • Eine individuelle Lohnerhöhung von durchschnittlich 40 Franken für jeden dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden jedes Betriebes. Diesen Betrag, der zwingend zur Auszahlung kommen muss, kann jeder Betrieb individuell, aufgrund von Leistung, Qualität und betrieblicher Einschätzung, auf seine Arbeitnehmenden aufteilen.

  • Die im Jahr 2022 durch die Betriebe gewährten Lohnerhöhungen können auf die vorgenannten Erhöhungen angerechnet werden.

  • Sämtliche Mindestlöhne für alle Berufskategorien mit einem EFZ-Abschluss werden pauschal um 150 Franken angehoben.

Am Verhandlungstisch sassen die Sozialpartner des Schreinergewerbes: Auf Arbeitgeberseite ist dies der VSSM (Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten), während die beiden Gewerkschaften Unia und Syna die Arbeitnehmenden vertreten.

 

Die Sozialpartner empfehlen das Umsetzen der Vereinbarung per 1. Januar 2023. Sie wird dem Bundesrat zur Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht.