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Fach-Info

Bussen für Preisabsprachen

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat festgestellt, dass fünf bekannte Händler von Türbeschlägen während Jahren die Mindestpreise für Schweizer Produkte abgesprochen haben. Sie hätten sich im Zeitraum zwischen 2002 und 2007 jährlich getroffen, um Mindestmargen beim Verkauf von Grossmengen von Türdrückern, -schlössern und -scharnieren zu vereinbaren, teilte die Weko mit.

 

Die abgesprochenen Mindestmargen sollten beim Verkauf von Beschlägen an Türhersteller wie Schreinereien zum Tragen kommen. Eine solche Preisabrede stelle ein hartes Kartell dar, erklärte die Weko. Sie büsst die Mitglieder des Kartells mit insgesamt 185 500 Franken.

 

Für die unzulässige Abrede mit Bussen belegt wurden die Fritz Blaser Cie AG, die Rudolf Geiser AG, die Immer AG, die Unternehmen der Koch-Gruppe sowie die OPO Oeschger AG. Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Preisabsprachen hatte die Weko schon beim Handel mit Fensterbeschlägen bemängelt. Schreinersicht.ch berichtete darüber.

 

Die SFS Unimarket AG hatte im aktuellen Fall die Preisabrede als erstes Unternehmen bei den Wettbewerbsbehörden angezeigt und profitiert daher von einem vollständigen Straferlass. Gegen die Herstellerin hat die Weko das Verfahren eingestellt, da dem Unternehmen kein Verstoss gegen das Kartellrecht nachgewiesen werden konnte. 

 

 

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