Erkenntnisse von Crans-Montana
Die Revision der schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV 2026) nimmt mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich geplant. Im Rahmen der technischen Vernehmlassung sind über 11’000 Rückmeldungen eingegangen. Zum Bearbeiten dieser ungewöhnlich hohen Zahl an Eingaben soll genügend Zeit zur Verfügung stehen. Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) hat deshalb beschlossen, den Terminplan anzupassen.
Inkrafttreten für Herbst 2027 vorgesehen
Beim IOTH handelt es sich um das Konkordat der Baudirektorinnen und Baudirektoren aller 26 Kantone. Dieses Gremium schreibt in einer Mitteilung, es wolle in den BSV 2026 zusätzlich «die relevanten Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zum tragischen Brandfall in Crans-Montana berücksichtigen». Die totalrevidierten Brandschutzvorschriften sollen neu per Herbst 2027 in Kraft treten.
Pyroverbot ab 1. April 2026
Als Sofortmassnahme beschliesst das IOTH ein schweizweites Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Davon ausgenommen bleiben die bereits heute bewilligungspflichtigen Kategorien von Feuerwerkskörpern. Diese Anpassung wird per 1. April 2026 in Kraft gesetzt.
Risikobasierte Ansatz und Vereinheitlichung des Vollzugs
Bei den neuen Brandschutzvorschriften wird der risikobasierte Ansatz aber bestehen bleiben, so das IOTH in seiner Mitteilung: Dort, wo mehr Risiken bestehen, soll der Brandschutz verstärkt und mehr kontrolliert werden. Festhalten will das IOTH auch an einer Vereinheitlichung des Vollzugs. Dies sei eine wichtige Voraussetzung, um die Brandschutzvorschriften schweizweit kompetent und konsequent umzusetzen.

