FachInfo

Geistiges Eigentum geschützt

 

An der Fachmesse Ligna 2025 in Hannover stellte das chinesische Unternehmen IMAI – d.h. die Guangdong Super Machinery Technology Co. Ltd. – eine Maschine vom Typ Pro Edge NC680-LP-AR aus. Dieses Modell ist mit zwei Fügeeinrichtungen ausgestattet, die in ihrer Kombination gegen das europäische Patent EP 2243619 B2 von Homag verstossen.

Zwei alternative Fügeverfahren

Die betreffende Maschine enthält zwei alternativen Fügeverfahren: Eines verwendet vorbeschichtetes Kantenbandmaterial, dessen Klebeschicht vor dem Aufbringen auf das Werkstück mittels Laser aktiviert wird. Beim anderen kommen unbeschichtete Kanten zum Einsatz, bei dem der Kleber erhitzt und mit einer Leimwalze direkt auf die Schmalseite des Werkstückes aufgetragen wird. Beide Verfahren können automatisiert im Wechsel eingesetzt werden. Diese Technologie ist zentraler Bestandteil des Patentes von Homag.

Einstweilige Verfügung bestätigt

Angesichts dieses Verstosses hatte Homag beim zuständigen Landgericht Braunschweig den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Noch während der Ligna (26. bis 30. Mai 2025) wurde dem Unternehmen IMAI der Antrag auf eine einstweilige Verfügung zugestellt. Am 12. Juni wurden beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung geladen. Nach Prüfung der Sachlage bestätigte das Gericht die Patentverletzung und erliess die einstweilige Verfügung. Damit ist es IMAI untersagt, die Maschine weiterhin in Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen, einzuführen oder zu besitzen.

Schnelle Entscheidung begrüsst

Dr. Sergej Schwarz, Vorstandsmitglied der Homag Group, begrüsst die schnelle und klare Entscheidung des Gerichts: «Wir werden auch in Zukunft entschlossen gegen Patentverletzungen vorgehen.»