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Fach-Info

Unbedingt

Das Bezirksgericht Laufenburg AG hat den ehemaligen Geschäftsführer einer Schreinerei zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Für Machenschaften, die sonst nur in Krimis vorkommen. Der Mann hat sich auf Geschäftskosten einen luxuriösen Lebensstil finanziert: Vom Europapark-Ausflug bis zu Übernachtungen im 5-Sterne-Hotel bezahlte er alles mit der Firmendebitkarte. Bis ihn der Inhaber der Schreinerei verklagte.

Gefälschte Unterschrift

Ihre Arbeitsteilung in der Schreinerei war eher untypisch: Der Inhaber konzentrierte sich auf seine Arbeit in der Werkstatt und auf dem Bau, während der Geschäftsführer unter anderem für das Personal sowie die Finanzen zuständig war. In dieser Konstellation schloss er für die Firma sogar einen Millionenvertrag ab. Das ging nur, weil er die Unterschrift des Inhabers fälschte. 

Bezüge hörten nicht auf 

Der Inhaber bemerkte die Bezüge schliesslich, weil sich trotz vieler Aufträge nur noch wenig Geld auf dem Firmenkonto befand. Der zur Rede gestellte Geschäftsführer erschien von da an nicht mehr zur Arbeit und legte Arztzeugnisse vor. Trotzdem bezog er weiterhin Geld vom Firmenkonto für private Zwecke. Zudem liess er Krankentaggeld auf sein Konto fliessen und gönnte sich sogar eine Lohnerhöhung, wie die Aargauer Zeitung berichtete. 

Strafe höher als gefordert  

Obwohl die Staatsan altschaft nur eine bedingte Haftstrafe forderte, verurteilte der Gerichtspräsident den Beschuldigten in Abwesenheit zu acht Monaten Gefängnis. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 100 Franken und eine Busse von 4500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.