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Fach-Info

Kontrollen bei Türenherstellern

Im Oktober 2020 überprüfte die SIPIZ AG erste Betriebe, die im Namen eines Herstellers Aussentüren produzieren. Im Fokus standen die WPK-Vorgaben und deren Umsetzung im betrieblichen Alltag. Es wurden das Einhalten definierter Prozesse sowie die gesetzlichen Nachweise kontrolliert. Auslöser dieser Kontrollen ist die Leistungserklärung, welche seit November 2019 alle Hersteller für die von ihnen produzierten Aussentüren abgeben müssen.

 

Die Bilanz der angeordneten Stichproben war gemäss der SIPIZ AG «sehr durchzogen». In einzelnen, meist kleineren Betrieben würden die WPK-Anforderungen sehr gut und vorbildlich umgesetzt. Je grösser jedoch der Produktionsstandort sei, desto mehr Beanstandungen habe man festgestellt.

 

Bei Mängeln wurden entsprechende Anpassungen im WPK-System des Herstellers vereinbart. Dies im Sinne eines laufenden Verbesserungsprozesses. Bei schwerwiegenden Abweichungen werden jedoch entsprechende Nachkontrollen auf Kosten der fehlbaren Betriebe fällig, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

 

Die SIPIZ AG wird auch in Zukunft stichprobeartig kontollieren, ob die einzelnen Türenhersteller die normativen Vorgaben korrekt umsetzen. Dabei soll der Fokus auf Betrieben mit höheren Stückzahlen und grösserer Fertigungstiefe liegen: Wer Teile wie zum Beispiel Rahmen selber herstellt, wird eher kontrolliert als Schreinereien, die komplette Elemente einkaufen und montieren. (hw)