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Fach-Info

Millionenbussen im Sanitärhandel

Gemäss der Wettbewerbskommission (Weko) haben führende Sanitärgrosshändler seit den 90er Jahren Preisabreden und Mengenabreden getroffen. Sie sprachen sich über Margen, Bruttopreise, Euro-Umrechnungskurse, Transportkosten, Rabatte und Rabattkategorien ab. Und sie entschieden gemeinsam, Hersteller, welche ihre Produkte nicht exklusiv über ihren Vertriebskanal verkauften, nicht in ihre Kataloge aufzunehmen. Dies hinderte Unternehmen am Markteintritt.

 

Neben vielen Sanitär-Materialien waren auch schreinernahe Produkte von den unerlaubten Preisabsprachen betroffen: Zum Beispiel Badmöbel, Spiegelschränke und Armaturen für Küche und Badezimmer.

 

Als Plattform für die Abreden diente der Schweizerische Grosshandelsverband der Sanitären Branche. Der Branchenführer Sanitas Troesch AG beteiligte sich als einziges Nichtmitglied an Teilen des Kartells. Folgende Unternehmen wurden von der Weko mit insgesamt 80 Millionen Franken gebüsst:

  • Schweizerischer Grosshandelsverband der Sanitären Branche (SGVSB)

  • Cement Roadstone Holding plc (Richner, Gétaz-Miauton SA, Reco Regusci SA)

  • Sanitas Troesch AG

  • SABAG Holding AG

  • Bringhen AG

  • SAB Sanitär Burgener AG

  • Sanidusch AG

  • Kappeler AG

  • Innosan SA

Die Weko nahm ihre Untersuchungen in der Sanitärbranche bereits 2011 auf. Ins Rollen kam der Fall aufgrund von Bürgermeldungen, es wurden keine Selbstanzeigen eingereicht. Die nun ermittelten horizontalen Preis- und Mengenabreden stellen schwere Verstösse gegen das Kartellgesetzes dar. 

 

Details zum Fall Sanitärgrosshandel