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Fach-Info

Neue Brandschutzvorschrift Teil 2

In den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 werden Baustoffe weiterhin sowohl nach EN als auch nach VKF klassifiziert. Die EN-Klassifizierung (zum Beispiel A2-s1,d0) teilt Baustoffe nach dem Brandverhalten, der Rauchentwicklung sowie dem brennenden Abtropfen/Abfallen ein. Im Gegensatz dazu setzt sich die VKF-Brandkennziffer (z.B. 6q.3) aus dem Brennbarkeitsgrad eines Materials und dem Grad der von ihm verursachten Qualmbildung zusammen.

 

In den neuen Vorschriften wurden jetzt die vier Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4 definiert (RF = réaction au feu). Sie regeln die Verwendung von Baustoffen, unabhängig davon, ob diese nach EN oder von der VKF klassifiziert sind. Über Zuordnungstabellen werden die vorhandenen Klassifikationen den verschiedenen Brandverhaltensgruppen zugeteilt. Die bisherige Einstufung «nichtbrennbar» oder «NBB» entfällt und wird durch die Brandverhaltensgruppe RF1 ersetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit dem Zusatz «cr» (abgekürzt vom franz. comportement critique) können Baustoffe auf einfache Art ausgeschlossen werden. Als solches «kritisches Verhalten» gilt zu starke Rauchentwicklung, brennendes Abtropfen/Abfallen oder Korrosivität im Brandfall.

 

In unten stehender Tabelle sind im Holzbereich häufig angewendete Baustoffe aufgeführt mit der Zuordnung zur entsprechenden Brandverhaltensgruppe:

 

Baustoffe

 

 

Weitere Artikel zu den neuen Brandschutzvorschriften:

 

Änderungen gegenüber den alten Vorschriften (Teil 1)

Bauteile aus brennbaren Baustoffen (Teil 3)

Neue Gebäudekategorien/Brandschutztüren (Teil 4)