FachInfo

Neue Brandschutzvorschriften gestoppt

 

Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans-Montana wurde die geplante Revision der Brandschutzvorschriften (BSV) vorerst gestoppt. Derzeit befindet sich der Entwurf für die «BSV 2026» in der technischen Vernehmlassung. Die Eingabefrist endet am 11. Januar 2026. Gemäss Mitteilung der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) legen die zuständigen interkantonalen Organe einen Marschhalt ein.

Erkenntnisse sollen einbezogen werden

In Crans-Montana kamen am 1. Januar 40 Menschen ums Leben und über 100 wurden verletzt. Gesicherte Erkenntnisse aus den laufenden Untersuchungen zum Brand sollen gemäss Mitteilung der Kantone sowohl fachlich als auch politisch diskutiert und in die weiteren Arbeiten einbezogen werden. Ein neuer Terminplan für das Projekt «BSV 2026» werde im Anschluss daran erstellt.

Massgeschneiderte Konzepte vorgesehen

Nach der Katastrophe in Crans-Montana gerieten die geplanten Brandschutzvorschriften in die Kritik. Die Totalrevision soll neue, risikobasierte Feuer- und Fluchtwegregeln einführen, unter anderem mit mehr Eigenverantwortung, flexibleren Vorgaben und punktuellen Anpassungen von Kontrollen. Isabel Engels, Professorin für Brandschutz an der Berner Fachhochschule und Leiterin der Revision, spricht von «massgeschneiderten Konzepten».

Kritik an mehr Eigenverantwortung

Öffentliche Kritik an den «BSV 2026» übte Gregor Plett, Leiter der Fachstelle Sicherheit und Brandschutz beim Kanton Basel-Stadt. Das Vorstandsmitglied des Schweizerischen Verbandes für Brandschutz- und Sicherheitsfachleute äussert grosse Bedenken wegen der geplanten grösseren Eigenverantwortung. Die Devise «mehr Markt, weniger Staat» sei für Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherung – wie das Wallis – besonders problematisch.

Wer soll kontrollieren?

Einer der politisch heikelsten Punkte ist die Frage, wer künftig kontrollieren soll. Die neuen Brandschutzvorschriften sehen vor, dass Eigentümer von bestimmten Gebäudekategorien behördliche Kontrollen und Abnahme durch private Gutachten ersetzen könnten. Gregor Plett weist darauf hin, dass dadurch automatisch auch ein Marktdruck entstehe.