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Fach-Info

Suva und Bund: Kein Verzugszins

Im Kampf gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus verzichtet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bis Ende Jahr auf den Verzugszins bei verspäteter Bezahlung der direkten Bundessteuer. Das gleiche gilt bei verspäteten Zahlungen von Mehrwertsteuer, besonderen Verbrauchssteuern, Lenkungs- und Zollabgaben. Bei Verrechnungssteuer und Stempelabgabe werden dagegen weiterhin Verzugszinsen fällig. 

 

Die ESTV will in der Covid-19-Pandemie alle Vorkehrungen für möglichst problemlose Steuerverfahren treffen. Wie sie informiert, gelten aber die Fristen für das Zahlen der Steuern weiterhin. Die Steuerverwaltung wird unverändert Verfügungen und Entscheide eröffnen sowie Zahlungsaufforderungen und Mahnungen verschicken.

 

Bis am 30. Juni 2020 erhebt auch die Suva auf verspätete Zahlungen keine Verzugszinsen. Auch auf Mahnungen und Betreibungen wird verzichtet. Sie will damit der hohen wirtschaftlichen und personellen Belastung der versicherten Betriebe Rechnung tragen. Nach Ablauf der Sistierung werde man realistische, der Situation angepasste Zahlungsmöglichkeiten anbieten.