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Fach-Info

Zweckmässiges Hilfsmittel?

Bild Suva 

Am 1. Januar 2022 tritt die neue Bauarbeitenverordnung in Kraft. Sie betrifft vor allem Berufsgruppen wie Gerüstbauer, Dachdecker und Holzbauer, wirkt sich aber auch auf die Montagearbeiten von Schreinerbetrieben aus. Änderungen gibt es in erster Linie beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie bei dem für alle erforderliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept.

Änderungen bei Leitern und Gerüsten

Bei Absturzhöhen von mehr als 2 m dürfen tragbare Leitern nur noch für Arbeiten von «kurzer Dauer» verwendet werden, etwa zum Aufhängen einer Lampe oder zum Anschlagen einer Wandschalung. Für länger dauernde Arbeiten sind Podestleitern, Rollgerüste oder Hubarbeitsbühnen zu verwenden. Zum Montieren von Deckenelementen bei Absturzhöhen von mehr als 3 m muss man neu vollflächig Auffangnetze oder Fanggerüste einsetzen.

Schriftliches Konzept vor Arbeitsbeginn erforderlich

Bereits in der bisher gültigen Bauarbeitenverordnung steht, dass Bauarbeiten so zu planen sind, dass Risiken von Unfällen, Krankheiten und Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein sind. Neu ist dies bereits vor Beginn der Bauarbeiten mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept schriftlich zu dokumentieren. 

 

Um den Aufwand für die Betriebe zu minimieren, will die Sicherheitskommission Schreinergewerbe (Siko) ein möglichst einfaches Standarddokument herausgeben. Gemäss Siko-Geschäftsstellenleiter Urs Sager wird es sich individuell auf die jeweilige Situation anpassen lassen: Jene Person, die auf der Baustelle erste Abklärungen für einen Auftrag trifft, soll mit dem Formular allfällige Gefahren erkennen und festhalten. 

Was ist eine Baustelle?

Ein Knackpunkt beim Umsetzen ist die Definition, was überhaupt als Baustelle gilt. «Um an einer zehnjährigen Küche die Fronten neu zu richten, braucht es im Vorfeld bestimmt kein schriftliches Konzept, das die Gefahren minimiert», erklärt Urs Sager. Beim Montieren von Fenstern sehe es schon ganz anders aus. Diese Abgrenzungen sollen in den nächsten Wochen geklärt werden. 

Im Januar will die Siko das fertige Standarddokument an alle Betriebe verschicken. (hw)