2026 mehr Lohn
Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM und die Sozialpartner Unia und Syna haben sich auf Lohnerhöhungen im Jahr 2026 geeinigt. Die effektiven Löhne aller Mitarbeitenden werden um 20 Franken erhöht. Zusätzlich sollen individuell 30 Franken ausbezahlt werden. Bei den Mindestlöhnen liegt der Fokus auf jungen Berufsleuten. Deren Löhne werden um 2,5% erhöht.
Effektivlöhne (Bemessungsgrundlage: 100%-Pensum)
Die effektiven Löhne aller dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellten Arbeitnehmenden werden generell um 20 Franken pro Monat erhöht.
Zusätzlich kommen pro Mitarbeitenden 30 Franken dazu, die individuell ausbezahlt werden. Berechnungsbeispiel: Ein Betrieb hat vier Mitarbeitende. Es wird ein Topf von 120 Franken (viermal 30 Franken) angelegt. Zwei Angestellte bekommen daraus für ihre guten Leistungen je 50 Franken, ein Mitarbeitender erhält 20 Franken und ein Angestellter geht leer aus. Dabei ist wichtig, dass der gesamte Betrag von 120 Franken ausbezahlt wird.
Im Unterschied zu anderen Branchen werden im Schreinergewerbe die Erhöhungen der effektiven Gehälter in fixen Beträgen ausgewiesen. Bei diesem Ansatz profitieren Mitarbeitende mit tieferen Einkommen überproportional. Zudem ist der Betrag, der individuell ausbezahlt werden soll, höher als der generelle. Somit haben die Unternehmen grösseren Spielraum als in früheren Jahren, in denen der fixe Betrag jeweils höher angesetzt war.
Mindestlöhne
Die Mindestlöhne von jungen Berufsleuten werden um 2,5% erhöht. In den Genuss kommen Schreinerinnen und Schreiner im ersten Erfahrungsjahr nach der Berufslehre. «Damit nehmen die Sozialpartner die Erwartungshaltung der jungen Generation ernst, welche die Schreinerbranche in den nächsten Jahren und Jahrzehnten prägen wird», sagt Jürg Rothenbühler, der Zentralpräsident des VSSM.
Umsetzung
Die Lohnanpassungen werden nun dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zur Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eingereicht. Spätestens ab dem Zeitpunkt der AVE sind die Lohnerhöhungen von allen dem GAV unterstellten Betrieben der Schreinerbranche zwingend umzusetzen.

