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Fach-Info

Zu wenig Mitglieder

Jean-Marc Devaud, CEO der 4B AG 

Wenn sich bei Verhandlungen um den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) die Parteien nicht einig sind, taucht oft diese Frage auf: Vertreten die Gewerkschaften überhaupt den Willen der Arbeitnehmenden? Und passt allen Arbeitgebern die Meinung des Schreinermeister-Verbandes? Die Antwort ist klar: Je die Hälfte der Arbeitgebenden müssen im Verband und die Arbeitnehmenden in einer Gewerkschaft organisiert sein.

Viele erfüllen das Quorum nicht

Wenn dieses 50%-Quorum erfüllt ist, darf der Bundesrat einen GAV für allgemeinverbindlich erklären, wodurch er für die ganze Branche obligatorisch wird. So steht es im Gesetz. Jetzt zeigen jedoch Recherchen des Schweizer Fernsehens SRF, dass drei Viertel aller Branchen mit einem allgemeinverbindlichen GAV die geforderten 50% nicht erreichen. Zum Teil ist der Organisationsgrad massiv tiefer (siehe Tabelle).

Ausnahme auch für das Schreinergewerbe 

Auch das Schreinergewerbe liegt sehr deutlich darunter, nur 23,3% der Arbeitnehmenden sind Mitglied in einer Gewerkschaft. Damit der Bundesrat trotzdem Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklären kann, macht er von der Möglichkeit für Ausnahmefälle Gebrauch. Dies bei drei Vierteln von allen Fällen, die Ausnahme ist zur Regel geworden, wie der SRF-Bericht zeigt.

 

 

Ein Unternehmen, das an dieser Situation wenig Freude hat, ist die 4B AG in Hochdorf. Die Fensterherstellerin mit 700 Beschäftigten und 200 Millionen Franken Umsatz tut sich schwer damit, dass sie den gleichen GAV einhalten muss wie eine 10-Personen-Schreinerei. Zusammen mit anderen industriell produzierenden Betrieben hat sich 4B dagegen gewehrt, dass der aktuell gültige GAV Schreinergewerbe für allgemeinverbindlich erklärt wird. Das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft Seco wies die Einsprachen 2022 ab. (hw)