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Fach-Info

Bilanz der Holzdeklaration

Im Jahr 2014 wurden in der ganzen Schweiz bei rund 90 Unternehmen mehr als 380 Produkte überprüft, ob die Holzdeklarationspflicht korrekt umgesetzt wird. Die Kontrollen fanden unter anderem in Schreinereien, Zimmereien, Baumärkten, Möbelhäusern und Onlineshops statt. Bei den überprüften Produkten handelt es sich zum Beispiel um Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz, Bauholz oder Hobelwaren.

 

Bei rund 92% der Produkte war die Holzart korrekt deklariert, dieser Wert liegt im Bereich der Vorjahre. Aber lediglich bei 41% der Produkte wurde die Herkunft korrekt deklariert. Dieser Anteil liegt klar unter jenem des Vorjahres, wo die Herkunft noch bei 71% der Produkte korrekt deklariert war. Diese Verschlechterung führen die Verantwortlichen auf vermehrte Kontrollen bei Filialbetrieben zurück. Verbesserungsbedarf besteht unter anderem bei Möbeln mit Hauptbestandteilen aus Massivholz und Hobelwaren. Hier fehlte die Deklaration der Herkunft besonders oft.

 

Die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Sie verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an den Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart relativ leicht ermittelt werden können, sind der Deklarationspflicht unterstellt. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) überwacht die Einhaltung der Deklarationspflicht.

 

Das BFK wird die Kontrollen 2015 im bisherigen Rahmen weiterführen. Es werden weiterhin Nachkontrollen bei den Unternehmen durchgeführt, die keine konforme Deklaration auf ihren Produkten angebracht hatten. Das BFK kann die Berichtigung der Deklaration verfügen und Gebühren für die Abgeltung der Kontrollkosten erheben. Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine Busse ausgesprochen werden.