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Fach-Info

Die Löhne steigen

Die Erhöhung der Bruttolöhne für das kommende Jahr beträgt insgesamt 1,5%. Das Ganze wurde jedoch aufgeteilt in 0,75% generelle Erhöhung, die allen Arbeitnehmenden zusteht, sowie 0,75% individuelle Erhöhung. Diesen zweiten Teil können die Arbeitgeber nach eigenem Ermessen unter ihren Mitarbeitenden verteilen. 

 

Gleichzeitig werden auch die Mindestlöhne um 1,5% angehoben. Ausgenommen davon sind Schreinerpraktiker sowie Angelernte mit Weiterbildung. Ausgehandelt haben dieses Resultat die Sozialpartner des Schreinergewerbes: Auf Arbeitgeberseite ist dies der VSSM (Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten), während die beiden Gewerkschaften Unia und Syna die Arbeitnehmenden vertreten.

 

Wahrscheinlich wird die Lohnerhöhung offiziell per Anfang März 2020 erfolgen. Vorher muss das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die vereinbarten Lohnanpassungen prüfen und der Bundesrat muss sie für allgemeinverbindlich erklären.

 

Die jetzt getroffene Einigung in der Lohnfrage ermöglicht weitere Verhandlungen für den GAV (Gesamtarbeitsvertrag) im Schreinergewerbe. Das erneuerte Werk sollte am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Uneinigkeit besteht aktuell vor allem bei dem von Arbeitnehmerseite geforderten Vorruhestandmodell, mit dem sich die Arbeitgeber nicht anfreunden können.