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Fach-Info

Ein neuer Gesamtarbeitsvertrag

Was man sich vor einem Jahr kaum vorstellen konnte, trifft jetzt ein: Das Schreinergewerbe hat wieder einen Gesamtarbeitsvertrag und zwar gleich für vier Jahre. Innerhalb von nur drei Monaten konnten sich die Arbeitgeber (Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM) sowie die Arbeitnehmenden (Gewerkschaften Unia und Syna) einigen. Vor Jahresfrist waren die Verhandlungen am Vorruhestandmodell gescheitert.

 

Das neue, für die Schreinerbranche so wichtige Vertragswerk besteht einerseits aus dem unveränderten, weil unbestrittenen GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz sowie andererseits aus einem GAV für die Jahre 2022 bis 2025. Letzterer basiert auf dem Ende 2020 ausgelaufenen Vertrag und soll den Weg zu einem neu ausgehandelten GAV ab 2026 ebnen.

 

Der ab 1.1.21 gültige GAV umfasst gegenüber dem Vorgänger-Dokument einige Neuheiten:

  • Die Mindestlöhne für gelernte Berufsleute EFZ steigen um 1% auf neu Fr. 5111.-

  • Im Einverständnis mit den Arbeitnehmenden können Betriebe den Zeitraum der Nachtarbeit auf 22 bis 5 Uhr festlegen

  • Arbeitnehmer profitieren von angepassten Lohnzahlungen bei Militärdienst und Vaterschaftsurlaub

  • Bis zu 120 Mehrstunden können auf das Arbeitszeitkonto der Arbeitnehmenden übertragen werden

  • Langjährige und ältere Arbeitnehmende werden besser vor Kündigung geschützt

  • Die Konventionalstrafen für fehlbare Unternehmen bei Verletzungen des GAV werden erhöht

Gemäss einem «Letter of intent» (Absichtserklärung) werden die Vertragsparteien in den kommenden Jahren unter anderem über eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mögliche Modelle zur Entlastung älterer und langjähriger Mitarbeitenden verhandeln.

 

Beide Vertragsteile treten ab dem 1. Januar 2022 in Kraft. Die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat ist im Frühling 2022 zu erwarten. Dann werden auch die Vollzugs- und Kontrolltätigkeiten wieder aufgenommen. (hw)