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Fach-Info

Für schnelle Wiedereingliederung

Vertreter der beteiligten Institutionen unterschreiben eine verbindliche Vereinbarung. 

Nach sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit nehmen die Eingliederungschancen um rund 50% ab. Deshalb ist es entscheidend, dass arbeitsunfähige Personen so rasch wie möglich wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Doch während der Arbeitgeber möglichst transparente Informationen über die Rückkehr des Verunfallten erwartet, fehlen den Ärzten für die Festlegung der Arbeitsunfähigkeit oft die notwendigen Kenntnisse über den Arbeitsplatz des Patienten.

 

Jetzt soll ein gezielter Dialog zwischen Arbeitgebern und Ärzten die Abwesenheit von Mitarbeitern verkürzen. Dazu muss der Arzt die konkrete Arbeitsplatzsituation des Patienten kennen, über Wiedereingliederungsangebote des Arbeitgebers informiert sein und wissen, welche Schonarbeitsplätze das Unternehmen anbietet.

 

Der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband, die Solothurner Handelskammer, die Hausärzte Solothurn und die Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn sowie die IV-Stelle Solothurn und die Suva Solothurn wollen jetzt durch koordinierte Zusammenarbeit Arbeitsausfälle und Gesundheitskosten reduzieren. Die Projektbeteiligten unterschreiben eine verbindliche Vereinbarung, die in dieser Form schweizweit einzigartig ist und den Kanton Solothurn zum Vorreiter macht.

 

Um die Kommunikation unter Ärzten, Arbeitgebern und Sozialversicherungen zu gewährleisten, wurden Grundsätze und ein Merkblatt erarbeitet. So wurde unter anderem im Detail definiert, welche Informationen auf einem Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorhanden sein müssen, wie die Arbeitsunfähigkeit in der Praxis festgesetzt wird oder auf welche zusätzlichen Informationen zum Arbeitsunfähigkeitszeugnis der Arbeitgeber Anspruch hat.