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Fach-Info

Kontroll-Ergebnisse sind positiv

Bei 101 Unternehmen wurde 2015 die Holzdeklaration kontrolliert. Zu diesen Unternehmen gehören Schreinereien, Zimmereien, Möbelhäuser, Baumärkte, Gartenmöbelanbieter und Onlineshops. Die Palette der überprüften Produkte umfasst hauptsächlich Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz, Bauholz, Hobelwaren und Brennholz.

 

Insgesamt deklarierten 72% der kontrollierten Unternehmen ihre Produkte korrekt. Im Vorjahr war das nur bei 57% der Fall gewesen. Bei drei Vierteln der bemängelten Produkte war die Holzherkunft, bei 2% die Holzart und bei 23% sowohl Holzart als auch Herkunft nicht korrekt deklariert. Bezüglich Deklaration der Holzherkunft gab es eine deutliche Verbesserung: 2015 war sie bei 81% korrekt, im Vorjahr war das nur bei 41% der Fall.

 

Die meisten Unternehmen, bei denen die Deklaration beanstandet werden musste, haben die nötigen Massnahmen getroffen. In fünf Fällen musste das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen BFK die Berichtigung der Deklaration verfügen. Die Kontrollen sollen 2016 im bisherigen Rahmen weitergeführt werden.

 

Die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Sie verlangt unter anderem vom Schreinereien, dass Holzart und Holzherkunft gegenüber den Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart von den Unternehmen relativ leicht ermittelt werden können, sind der Deklarationspflicht unterstellt.