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Fach-Info

Regeln auf Baustellen und im Betrieb

Aufgrund der grassierenden Corona-Pandemie hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die durch den Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit auferlegten Vorgaben während der Arbeit eingehalten und umgesetzt werden. Die wichtigsten sind:

  • Wo möglich, soll Homeoffice erlaubt und ermöglicht werden. 

  • Der Arbeitgeber beurlaubt besonders gefährdete Personen, falls eine Arbeit von zu Hause aus nicht möglich ist. Als besonders gefährdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren und alle mit Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Diabetes, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. 

  • Der Abstand zwischen zwei Personen am Arbeitsplatz muss mindestens 2 Meter betragen. Ist dies nicht möglich, muss die Kontaktzeit möglichst kurz sein (maximal 15 Minuten). 

  • Arbeits- und Pausenzeiten sollten möglichst versetzt sein, damit weniger Personen gleichzeitig anwesend sind. 

  • Bei Gruppentransporten die Anzahl Personen pro Fahrzeug verringern: mehrere Fahrten machen oder mehrere Fahrzeuge (möglicherweise Privatfahrzeuge) benutzen. 

  • Alle Personen im Unternehmen sollen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife waschen. Dies insbesondere vor der Ankunft am Arbeitsplatz, vor und nach den Pausen sowie vor und nach Sitzungen. An Arbeitsplätzen, wo dies nicht möglich, ist muss Händedesinfektion bereitstehen. 

Für Arbeitgeber aus dem Bau- und Baunebengewerbe gibt es dazu zwei wichtige Dokumente. Das Merkblatt «Gesundheitsschutz am Arbeitplatz» soll die Unternehmer informieren, wie sie ihre Verantwortung wahrnehmen und den Gesundheitsschutz im Kontext der aktuellen Epidemie sicherstellen können. Die mit der Suva erarbeitete «Checkliste für Baustellen» hilft bei der Organisation und Umsetzung auf den Baustellen.