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Fach-Info

Mehr als Deklarationspflicht

Seit dem 1. Januar 2022 reicht die 2012 eingeführte Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte nicht mehr aus. Schreinereien müssen neuerdings nachweisen können, woher das Holz stammt, das sie kaufen. Hintergrund ist das revidierte Umweltschutzgesetz und die Holzhandelsverordnung. Schweizer Holz gilt grundsätzlich als legal, wenn bei der Ernte die Gesetze eingehalten wurden.

Holzhändler stehen in der Pflicht

Mit der bisherigen Deklarationspflicht konnten die meisten Konsumenten nicht erkennen, ob ausländisches Holz aus illegalen Quellen stammt. Deshalb nimmt die neue Regelung jetzt die Händler in die Verantwortung. Diese müssen eine Sorgfaltspflicht einhalten, wenn sie Holz zum ersten Mal in die Schweiz einführen. Sie müssen sich nicht nur über Holzart und Herkunftsland oder -region informieren, sondern auch über die Daten zum Holzeinschlag. Ausserdem wird eine Risikoanalyse verlangt. Und Händler haben den Nachweis zu erbringen, dass sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.

Schreinereien als Händler

Als Händler gelten auch Schreinereien, weil sie Holz einkaufen und weiterverarbeitet wieder verkaufen. Da die wenigsten aber selber importieren, reicht es aus, wenn sie mit Dokumenten ihres Lieferanten die Rückverfolgbarkeit des Holzes gewährleisten können. Nicht dokumentieren müssen Schreinereien ihre Verkäufe an Konsumenten.

Für die Umwelt und gegen Handelshemmnisse

Die neue gesetzliche Regelung verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll durch Bekämpfung des illegalen Holzschlags und -handels die Entwaldung, aber auch der Verlust an Biodiversität eingedämmt werden. Das wiederum hilft im Kampf gegen den Klimawandel. Zum anderen soll das revidierte Gesetz auch Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU abbauen, die das Inverkehrbringen von illegalem Holz bereits verboten hat. (hw)