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Fach-Info

Schreiner erhalten mehr Lohn

Trotz hoher Belastung durch die Corona-Krise hat der Bundesrat auch noch für die Schreinerbranche entschieden: Er hat die Ende 2019 von den Sozialpartnern VSSM, Unia und Syna ausgehandelten Lohnerhöhungen für allgemeinverbindlich erklärt. Dies, nachdem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) das Geschäft geprüft hatte. Damit gelten die Lohnanpassungen per 1. Mai in allen dem GAV unterstellten Betrieben. 

 

Insgesamt werden die Bruttolöhne um 1,5% angehoben. Dieser Satz wird jedoch aufgeteilt in 0,75% generelle Erhöhung, die allen Arbeitnehmenden zusteht, sowie 0,75% individuelle Erhöhung. Jeder Schreiner erhält also mindestens 0,75 % mehr Lohn. Die zweite Hälfte können die Arbeitgeber nach eigenem Ermessen verteilen.

 

Gleichzeitig werden auch die Mindestlöhne per 1. Mai um 1,5 % erhöht. Davon ausgenommen sind die Mindestlöhne der Schreinerpraktiker und der Angelernten mit Weiterbildung. 

Ursprünglich gingen die Sozialpartner davon aus, dass der Bundesrat das ganze Lohnpaket des Schreinergewerbes per Anfang März 2020 für allgemeinverbindlich erklären würde. Das hat sich aber verzögert.

 

Alle Details zu den Lohnanpassungen inkl. Berechnungsbeispielen hat die Zentrale Paritätische Berufskommission Schreinergewerbe in einem Dokument zusammengestellt.