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Fach-Info

Kein Handel mit illegalem Holz mehr

Um gegen Holz aus illegalem Einschlag vorzugehen, kannte die Schweiz anders als die EU bisher keine gesetzliche Regelung. Dies erschwerte unter anderem den Export von Schweizer Holz nach Europa. Das Parlament will nun die Handelshemmnisse abbauen und hat dazu eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR entspricht.

 

Dadurch müssen Holzhändler und -verkäufer – also auch Schreinereien – in Zukunft bei Kontrollen durch die Behörden einen lückenlosen Nachweis der Lieferkette erbringen. Sie müssen so beweisen, dass ihr Holz nicht aus verbotenem Abbau stammt, was zum Beispiel bei Tropenholz aus Regenwäldern oder bei Nadelholz aus Sibirien der Fall sein könnte.

 

Im Gegenzug zur neuen gesetzlichen Regelung wollte der Bundesrat die 2010 eingeführte Deklaration für Holz und Holzprodukte aufheben. Sie wird jetzt aber doch bestehen bleiben. Für das Beibehalten haben sich Umweltschützer und Konsumentenorganisationen ausgesprochen, aber auch die Schweizer Waldeigentümer, die Forstunternehmer, die Holzindustrie sowie Holzwerkstoffe Schweiz. 

 

Durch die verschärfte Regelung erhoffen sich die genannten Verbände eine stärkere Position für Produkte aus Schweizer Holz. Sie nehmen dafür in Kauf, dass sich die Unternehmen neben der Holzdeklaration in Zukunft auch um einen Liefernachweis kümmern müssen. Das bedeute vor allem einen Mehraufwand für jene Händler und Verkäufer, die ihr Holz von ausserhalb der EU beziehen, sagte Michael Gautschi von Holzindustrie Schweiz gegenüber Radio SRF.