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Fach-Info

Keine Musterknaben mehr

Die Zahlen sind ernüchternd: Bei jedem zweiten Unternehmen (Vorjahr 37%) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Lediglich 16% (Vorjahr 30%) der Unternehmen deklarierten alles korrekt. Beim Rest waren die Produkte nur teilweise korrekt deklariert, weil zum Beispiel die Holzart oder die Herkunft fehlten.

Kontrollen im Gewerbe verstärkt

Das für die Kontrollen zuständige Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) sieht für die Verschlechterung verschiedene Gründe. Als erster wird genannt, dass 2021 mehr Schreinereien und Zimmereien kontrolliert wurden als im Vorjahr. In diesen Branchen gab es viele Unternehmen, die nicht korrekt deklarieren. Dabei galten sie während Jahren als vorbildlich.

Sensibilisierungskampagne geplant

Im laufenden Jahr wird das BFK deshalb für Schreinereien und Zimmereien eine Sensibilisierungskampagne durchführen. Die verschiedenen von der Holzdeklaration betroffenen Berufsverbände wurden im Dezember 2021 informiert, dass bei Kontrollen festgestellte Verstösse gegen die Holzdeklarationspflicht ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren nach sich ziehen.

Mehrere Faktoren

Als weitere Gründe für die unerfreulichen Resultate 2021 sieht das BFK die grossen Preisschwankungen, die in Möbelhäusern und Baumärkten vermehrte Umetikettierungen erforderten, was eine zusätzliche Fehlerquelle sei. Weiter gelte es zu beachten, dass die Corona-Pandemie die Betriebe zusätzlich belastet habe und dass 2021 vermehrt Regionen besucht wurden, in denen bisher kaum kontrolliert wurde. 

 

Es gab aber auch Positives: Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt wurden. Das BFK musste nur in einem Fall eine Berichtigungsverfügung erstellen.

Die Grundlage

Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden müssen. Der Pflicht unterstellt sind Rund- und Rohholz sowie bestimmte Produkte aus Massivholz.

Unabhängig davon ist es seit dem 1. Januar 2022 in der Schweiz verboten, Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr zu bringen, die illegal geschlagen oder gehandelt wurden. (hw)