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Fach-Info

Nur noch die Hälfte erlaubt

Seit vielen Jahren müssen in der Schweiz verbaute Holzwerkstoffe die Klassifizierung E1 tragen. Die Bezeichnung E1 sagt aus, dass 1 m2 der entsprechenden Platte nicht mehr als 0,10 ppm Formaldehyd in die Raumluft abgibt. Jetzt hat die Europäische Kommission beschlossen, diesen Grenzwert zu halbieren, auf 0,05 ppm. Im August 2026 wird die neue Regelung in Kraft treten.

Einheitliche Regelung für ganz Europa

Zwar galt die bisherige E1-Klassifizierung nicht nur in der Schweiz, sondern in anderen Ländern ebenfalls. Der neue Grenzwert muss nun aber in ganz Europa zwingend übernommen werden. Das ist für die sehr international aufgestellte Holzwerkstoffindustrie ein wichtiger Punkt. Verantwortlich für das Einhalten solcher Anforderungen ist die Herstellerin oder der Importeur, also diejenigen, die Werkstoffe in Verkehr bringen.

Platten erfüllen die Regeln bereits

Auch wenn sie einschneidend erscheint, wird die neue Regelung keine wesentliche Änderung bringen. Denn die Holzwerkstoffhersteller können schon länger Platten mit deutlich geringeren Formaldehyd-Emissionswerten produzieren und sie tun es auch. Wer den deutschen Markt beliefern will, muss den tieferen Grenzwert schon heute einhalten, weil er dort schon seit 2020 gilt.

Praxis ist schneller als die Politik

Für Schweizer Holzverarbeiter ist die Halbierung des Grenzwertes eigentlich nichts anderes als eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben an die Praxis. Faktisch handelt es sich eher um eine Harmonisierung im europäischen Markt. Bei Standardprodukten sollte sich die Änderung weder auf die Qualität noch die Preise der Holzwerkstoffe auswirken. (hw)